LEISTUNGEN
SGB V Behand­lungen
in Offenbach

Für behandlungspflegerische Maßnahmen muss Ihr Arzt oder Ärztin Ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen. Diese muss Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigen und übernimmt dann in den meisten Fällen die Kosten.


Im Rahmen der Behandlungspflege können wir Sie mit folgenden Tätigkeiten unterstützen:


  • Kontrolle der Vitalwerte
  • Injektionen
  • Medikamentenüberwachung
  • Wundversorgung
  • Dekubitusversorgung
  • Stoma-Versorgung
  • Katheterversorgung
  • weitere Pflegeleistungen

 

Pflegedienst in Offenbach mit Kontrolle der Vitalwerte und Medikamentenüberwachung sowie Wundversorgung